Wann ist eine Pflichtprüfung notwendig?
Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert klare Kriterien, die eine Pflicht zur externen Prüfung des Jahresabschlusses auslösen. Diese sind in erster Linie von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens abhängig. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs unterliegen in der Regel einer Prüfungspflicht, sobald sie bestimmte Größenmerkmale in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten. Diese Merkmale umfassen die Bilanzsumme, den Umsatzerlös und die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer. Für bestimmte Branchen oder Unternehmen mit besonderer Publizitätspflicht können spezifischere Vorschriften gelten. Die Prüfung dient dem Schutz der Gläubiger und der Öffentlichkeit durch eine unabhängige Bestätigung der ordnungsgemäßen Rechnungslegung.